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GeschÄftsbedingungen der Schilder-Maletz GmbH

Redaktionsstand März 2007

A. GELTUNGSBEREICH
1) Die Lieferungen und Leistungen von der Schilder-Maletz GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten mit der Auftragerteilung als angenommen. Eine Auftragserteilung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen berührt die nachstehenden Geschäftsbedingungen von der Schilder-Maletz GmbH nicht. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
2) Abweichungen von den nachstehenden Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

B. ANGEBOT, BESTELLUNG, LIEFERUMFANG
1) Die Angebote der Schilder-Maletz GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2) Bestellungen sind schriftlich vorzunehmen. Für Übermittlungsfehler sowie für Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, ist eine Haftung der Schilder-Maletz GmbH ausgeschlossen. Ebenso haftet die Schilder-Maletz GmbH nicht für Mängel, die aufgrund undeutlicher Telefax-Bestellungen bzw. fehlerhafter ISDN- oder eMail Übermittlungen beruhen.
3) Für alle von der Schilder-Maletz GmbH angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder die entsprechend dem Verwendungszweck
vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen (Siebdruck, Rollendruck etc.) behält sich die Schilder-Maletz GmbH Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % vor; dementsprechend wird die Mehr- oder Mindermenge berechnet. Teillieferungen sind zulässig.

C. LIEFERZEIT, FRIST, HÖHERE GEWALT
1) Von der Schilder-Maletz GmbH angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und geben den voraussichtlichen Versandtag der Ware ab Werk Weimar an. Wünscht der Auftraggeber die Vereinbarung einer genauen Lieferfrist, bedarf dies der schriftlichen Bestätigung durch die Schilder-Maletz GmbH.
2) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt gehen nicht zu Lasten der Schilder-Maletz GmbH. Solche sind insbesondere gegeben bei Maschinenausfall, Waren-, Rohstoff- oder Brennstoffmangel, Kriegsereignissen, Ein- und Ausfuhrverboten, Bränden, Störungen oder Sperrung von Beförderungswegen, Arbeitskampfmaßnahmen sowie behördlichen Anordnungen. Bei Eintritt eines solchen Ereignisses verlängert sich zudem eine vereinbarte Lieferfrist auf eine angemessene Dauer nach Beendigung der Behinderung.
3) Dauert die Behinderung länger als einen Monat, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Leistung vom Vertrage zurückzutreten, nachdem er der Schilder-Maletz GmbH zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

D. VERSAND, GEFAHRÜBERGANG
1) Der Versand erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers durch Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer.
2) Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur oder
Frachtführer auf den Auftraggeber über; dies gilt auch, wenn der Versand ausnahmsweise auf Kosten von der Schilder-Maletz GmbH erfolgt (Frei-Haus-Lieferung).
3) Versand ins Ausland erfolgt nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder Vorkasse. Eine Nachnahmelieferung bleibt vorbehalten.
4) Die Entscheidung über den Versandweg und das Beförderungsmittel obliegt, sofern vom Besteller keine schriftliche Frachtverfügung an uns gegeben wurde, ausschließlich der Schilder-Maletz GmbH.
5) Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und auf Kosten des Bestellers.

E. PREISE UND VERPACKUNG
1) Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in jeweils aktueller Höhe. Staatliche und sonstige Abgaben, die bei der Preisfestsetzung noch nicht berücksichtigt werden konnten, aber die Ware und Leistung mittelbar oder unmittelbar verteuern, werden dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. die Schilder-Maletz GmbH ist darüber hinaus berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn zwischen der Bestellung und Herstellung des Produktes Preiserhöhungen bei Rohstoffen, Lohn, Energie oder ähnliche Kosten eintreten oder produktionstechnische Änderungen einen geänderten Rohstoffeinsatz erforderlich machen. In diesem Fall wird die Schilder-Maletz GmbH dem Auftraggeber unverzüglich Mitteilung machen.
2) Die Anfertigung von Musterstücken oder aber "Null-Serien" erfolgt zum Einzelpreis in der entsprechenden Warengruppe.
3) Bei Kleinbestellungen bis zu einem Nettowarenwert von € 50,– berechnet wir € 10,– Verwaltungskostenzuschlag.
4) Versand und Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet und sind vom Besteller zu tragen, soweit nicht anders vereinbart.

F. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung netto ohne Abzug zahlbar, ohne dass es auf den Erhalt der Lieferung und/oder Leistung ankommt.
2) Bei Zielüberschreitungen (Verzug) können, auch wenn Stundung vereinbart war, Verzugszinsen in Höhe der jeweils von den Banken für laufende Kredite berechneten Zinssätze und Spesen in Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber befindet sich auch ohne besondere Mahnung in Verzug, sobald er die oben genannten Zahlungsziele überschreitet. Die Nichteinhaltung des Zahlungszieles hat die sofortige Fälligkeit aller offen stehenden Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingekommener Wechsel zur Folge. In diesem Fall ist die Schilder-Maletz GmbH berechtigt, sofortige Sicherheitsleistung für alle offenen Forderungen ohne Rücksicht auf
Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der Sicherheit die Bearbeitung von laufenden Aufträgen einzustellen.
3) Sonderbedingungen: Bei Kleinaufträgen unter 100,00 € und bei Erstkontakt - Barzahlung. Bei personalisierten Schildern - Vorkasse.

G. SCHUTZRECHTE
1) Alle von der Schilder-Maletz GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Filme, Modelle, Pläne und Werkzeuge verbleiben im Eigentum
der Schilder-Maletz GmbH, gleich ob diese vom Besteller bezahlt wurden. Ebenso bleibt die Schilder-Maletz GmbH Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,von der Schilder-Maletz GmbH zur Verfügung gestellte Unterlagen Dritten zugänglich zu machen oder
an Dritte weiterzugeben.
2) Der Auftraggeber sichert zu, dass etwaige von ihm zur Durchführung eines Auftrages gestellte Entwürfe, Pläne und sonstige Ausführungsvorgaben bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte Dritter nicht verletzen. Eine diesbezügliche
Untersuchungspflicht trifft die Schilder-Maletz GmbH nicht. In jedem Fall stellt der Auftraggeber die Schilder-Maletz GmbH im Innenverhältnis von allen Schadensersatzansprüchen frei, welche an die Schilder-Maletz GmbH aufgrund etwaiger Verletzungen von Rechten Dritter herangetragen werden.
3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Patent-, Muster-, Modell- und Markenrechte an den von der Schilder-Maletz GmbH hergestellten Produkten zu respektieren
und darf keine auf die Produkte aufgebrachten Markenzeichen entfernen.

H. EIGENTUMSVORBEHALT
1) Gelieferte Waren bleiben Eigentum der Schilder-Maletz GmbH, bis deren sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber voll ausgeglichen sind. Waren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert bzw. verwendet werden. Kommt der Auftraggeber trotz nach Ablauf des Zahlungsziels
erfolgter Mahnung und Nachfristsetzung seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist die Schilder-Maletz GmbH berechtigt, die gelieferten Waren herauszuverlangen.
Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Herausgabe auf seine Kosten verpflichtet.

I. GEWÄHRLEISTUNG, MANGELHAFTUNG
1) Der Auftraggeber hat gemäß § 377, 378 HGB Rügepflicht, die sich auch auf den Umfang der Lieferung (Menge/Stückzahl) bezieht. Die Frist zur Ausübung dieser Pflicht gilt auf fünf Werktage nach Wareneingang beim Besteller vereinbart. Werktage sind Montag bis Freitag.
2) Ist die gelieferte Ware oder Leistung von der Schilder-Maletz GmbH mangelhaft oder fehlt der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den
Auftraggeber eine zugesicherte Eigenschaft, so ist die Schilder-Maletz GmbH berechtigt, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers nach seiner Wahl Ersatz zu liefern oder nachzubessern, jedoch mit folgenden Maßgaben:
a) Im Falle der Nachbesserung oder Nachlieferung gilt hierfür eine angemessene, branchenübliche Frist als vereinbart.
b) Der Besteller ist nur dann berechtigt, erforderliche Nachbesserungsarbeiten durch Dritte vornehmen zu lassen, wenn die Schilder-Maletz GmbH die Mängelbeseitigung endgültig ablehnt.
3) Die Schilder-Maletz GmbH haftet nicht für Mängel, die ihre Ursache in fehlerhaftem Grundmaterial haben, das bei der Verarbeitung durch die Schilder-Maletz GmbH als fehlerhaft nicht erkannt werden konnte.
4) Die Schilder-Maletz GmbH übernimmt im Übrigen keine Gewähr für Mängel oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte, natürliche Abnutzung insbesondere auch durch Witterung und Natureinflüsse, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse. Im Übrigen gilt die Gewährleistungspflicht nur für solche Mängel, die bei einem ordnungsgemäßen Gebrauch der Ware auftreten.
5) Jegliche Haftung von der Schilder-Maletz GmbH erlischt, wenn Nacharbeiten, Bearbeitungen oder sonstige Änderungen ohne Zustimmung bzw. Freigabe von der Schilder-Maletz GmbH vorgenommen werden.
6) Gewährleistungsansprüche gegen die Schilder-Maletz GmbH stehen nur unmittelbar dem Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
7) Hinsichtlich der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gilt die gesetzliche Regelung, wobei sich die Gewährleistungsfrist im Falle einer Nachbesserung um den Zeitraum verlängert, den Nachbesserungsarbeiten in Anspruch nehmen.
8) Andere als die vorstehenden Gewährleistungsrechte stehen dem Besteller nicht zu.

J. DATENSCHUTZ
Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert.

K. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
1) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus einem zwischen der Schilder-Maletz GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag ist der Firmensitz
der Schilder-Maletz GmbH.
2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Schilder-Maletz GmbH und einem Auftraggeber, gleich welcher Art diese sind, ist Weimar.
3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts CISG.
4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder künftig unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gelten im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen, jedoch unter besonderer Berücksichtigung des § 24 ABG-Gesetz.

L. KUNDENDATEN
1) Datenträger die vom Auftraggeber mitgebracht werden, werden nach Abschluss des Auftrages bei uns 4 Wochen archiviert.
Danach werden diese ordnungsgemäß entsorgt und es besteht kein Anspruch mehr darauf.

 

Schilder Maletz GmbH

Adresse: Döbereinerstraße 31, 99427 Weimar, Germany
Telefon: +49 (0) 3 64 3 / 90 83 30
Telefax: +49 (0) 3 64 3 / 90 83 33
E-mail: kontakt@schilder-maletz.de

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